KNEXT GmbH
Gobener Weg 31
84130 Dingolfing
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A. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Geschäftsfeldes KNEXT® Service Robotic Solutions der SAR Elektronic GmbH.
2. Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3 Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
5. Für unsere sämtlichen Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
6.1 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. Ziff. 7.3 S. 4 dieser AGB unberührt.
6.2 Der Kunde kann uns gegenüber bestehende vertragliche Ansprüche nur nach ausdrücklich erklärter Zustimmung durch uns an Dritte abtreten.
6.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
6.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
7. Das Eigentum und Urheberrecht an abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Mustern, zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen sowie anderen Unterlagen und Hilfsmitteln – auch in elektronischer Form – verbleibt ausschließlich bei uns. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen, bekannt geben, nutzen, verwerten oder vervielfältigen. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Einbehaltung von Kopien an uns herauszugeben.
B. Verkaufsbedingungen
1. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Handelsübliche Abweichungen und solche, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform, oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall werden wir den Kunden über die Nichtlieferung kurzfristig informieren und eine ggf. bereits erhaltene Gegenleistung erstatten.
3.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk, zzgl. Verpackung und der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Beim Versendungskauf (Ziff. 4.1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, bei Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, vom Kunden im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
3.4 Sofern die Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart wurde bzw. dem Kunden dies nachträglich gestattet wurde, entfällt diese Begünstigung mit der Folge, dass sogleich sämtliche ausstehenden Raten fällig werden, wenn der Kunde eine Rate nicht rechtzeitig zahlt oder mit einer Zahlung in Verzug ist, die insgesamt einer Rate entspricht.
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Entladung hat durch den Kunden zu erfolgen.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
5.1 Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Wurde ein fester Liefertermin vereinbart, hat der Kunde im Falle unseres Verzuges eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Lager Dingolfing oder bei Direktlieferung das Werk verlassen hat. Wird die von uns geschuldete Leistung aus gründen wie höherer Gewalt, rechtmäßiger Streik, unserem unverschuldeten Unvermögen oder eines unserer Lieferanten, ungünstigen Witterungsverhältnissen, Verkehrsstörungen, einer Pandemie oder sonstigen Umständen, die sie nicht zu vertreten hat verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der unverschuldeten Verzögerung.
5.2 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Der Schadensersatz beträgt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Abrufaufträge sind – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir Lieferbereitschaft gemeldet haben, abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist haben wir das Recht, die Abnahme zu verlangen. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 30% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Dem Kunden bleibt im Falle der Geltendmachung der vorbezeichneten Pauschale nachgelassen, uns nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.
6.1 Die Installation und Montage der Maschinen – soweit im Angebot enthalten – nimmt unser Service vor. Die insoweit zu erbringende Leistung erstreckt sich bei Standgeräten allein auf die Aufstellung und Montage der Maschine an die bauseits bis unmittelbar an die Maschine verlegten Leitungen, welche durch die zuständigen Versorgungsunternehmen konzessioniert sind. Unsere Techniker sind lediglich berechtigt, die Verbindungen zwischen den Maschinen und den zu ihr herangeführten Anschlussstellen herzustellen. Für die Einhaltung allgemeiner oder örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationen übernehmen wir keine Haftung. Bei mobilen Geräten erstrecht sich die Leistung auf die Kartierung und das Einrichten der für den Betrieb nötigen Positionen.
6.2 Vor Beginn der Installationsarbeiten hat der Kunde alle vorbereitenden Arbeiten (z.B. Kernbohrungen, Thekenbauten) zu erbringen. Die Anschlüsse für Wasser, Abfluss, Strom und Internet sind nach unseren Montageplänen zu verlegen. Alle hierzu erforderlichen Maurer-, Installations- und sonstigen Vorarbeiten für die Verlegung der Leitungen oder Anlagen
obliegen dem Kunden auf eigene Kosten. Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle und alle dem Kunden obliegenden Vorarbeiten ausgeführt sein, so dass nach Ankunft unserer Techniker die Installation und Inbetriebnahme ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Transport der Maschine zum Aufstellplatz sowie alle bei der Installation sonst notwendigen Hilfeleistungen, obliegen dem Kunden auf dessen Kosten.
6.3 Die ordnungsgemäße Unterbringung von Maschinen oder Maschinenteile bis zu ihrer Installation, einschließlich der Haftung für Beschädigungen durch Dritte, durch Wasser, Feuer und Witterungsschäden oder Diebstahl, obliegt dem Kunden.
6.4 Verzögert sich die Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Kunde die Kosten für Wartezeiten oder weitere erforderliche Anreisen unserer Techniker. Für Montagen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt oder zeitlich verkürzt werden müssen, werden die Mehrarbeitszuschläge (Nacht, Sonn- und Feiertage) nach den jeweils gültigen allgemeinen Montagesätzen der SAR Elektronic GmbH beaufschlagt. Die normale Arbeitszeit ist Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 17.00 Uhr.
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.
7.2 Die Waren sind unverzüglich nach Abholung oder Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen drei Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge (d.h. in Schrift- oder Textform) zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Waren als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen drei Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
7.3 Bei Sachmängeln der Waren sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7.5 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. In diesem Fall verbleibt die Ware bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen maximal auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
7.6 Bei Maschinen mit festem Wasseranschluss wird die Mängelbeseitigung in der Regel am Aufstellort, sonst in unserer nächstgelegenen Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
7.7 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an diesen abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
7.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Waren ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7.9 Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungszeit weder für die Maschine noch für die neu eingebauten Teile.
7.10 Gewährleistungsansprüche bestehen nur durch den Erstkäufer und sind nicht übertragbar.
7.11 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung in unserem Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
7.12 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7.13 Wir haften insb. ausdrücklich nicht
– für Schäden an Bauteilen, die auf einen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
– für Schäden, die auf Witterungs- und klimatischen Einflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.
– für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch unzureichende Reinigung, durch Schädlingsbefall, durch das Nichtbefolgen von Betriebsanleitungen, durch das Nichtverwenden von Original-Ersatzteilen oder fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder durch unsachgemäße und ohne Einwilligung von uns vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten entstehen.
– für Schäden die durch Verzicht auf einen Wasserfilter entstehen, obwohl die Wasserverhältnisse vor Ort den Einsatz eines Wasserfilters erforderlich machen.
Vorstehende Einschränkungen gelten nicht, wenn die Schäden bereits bei Übergabe vorlagen. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche Ziff. 8.
8.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 8 eingeschränkt. 8.2 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Waren, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Waren ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder seines Personals oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.3 Soweit wir gemäß Ziff. 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Waren sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf max. 60% des Netto-Liefer- /Auftragswertes je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.6 Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nämlich nicht für unmittelbare und mittelbare Folgeschäden. Insbesondere die Haftung für Produktionsausfall, Vermögensschäden und entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
8.7 Die Einschränkungen dieser Ziff. 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.8 Etwaige verbleibende Ansprüche des Kunden verjähren, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, nach 12 Monaten ab Übergabe der Ware. 9.1 Erfolgt eine Demontage der Maschine, nachdem der Kunde seine Vertragspflichten verletzt hat, oder kommt es aus dem gleichen Grund oder einem solchen, den der Kunde zu vertreten hat, nicht zu einer Montage, so entsteht für uns keine Verpflichtung, den Bauzustand vor Montage der Maschine bzw. den vor Montagevorbereitungen gegebenen Zustand beim Kunden wiederherzustellen.
9.2 Zur Vermeidung von Wasserschäden, für die wir nicht haften, ist es notwendig, die Wasserzufuhr zu automatischen Maschinen in Stillstandzeiten abzuschalten.
10.1 Sofern durch diese AGB oder individualvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zur Rücknahme von Geräten nicht verpflichtet.
10.2 Sollte ausnahmsweise (aufgrund gesonderter Vereinbarung, dieser AGB oder der ergänzend geltenden gesetzlichen Vorschriften) ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden, so sind wir unbeschadet unserer etwaig sonst gegen den Kunden bestehenden Ansprüche berechtigt, für die durch die Nutzung und den Gebrauch der Geräte entstandene Wertminderung eine Schadenspauschale zu berechnen. Diese beträgt:
– 25% des Kaufpreises zzgl. der gesetzt. USt. bis zum Ende des 3. Monats,
– 30% des Kaufpreises zzgl. der gesetzt. USt. bis zum Ende des 6. Monats,
– 40% des Kaufpreises zzgl. der gesetzt. USt. bis zum Ende des 12. Monats,
– 50% des Kaufpreises zzgl. der gesetzt. USt. bis zum Ende des 24. Monats,
– 60% des Kaufpreises zzgl. der gesetzt. USt. bis zum Ende des 36. Monats.
Maßgeblich für die Höhe des Entschädigungssatzes ist jeder angefangene Monat seit der Überlassung. Dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.
10.3 Der Kunde übernimmt die Pflicht, die Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von der Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Lieferanten) und damit im Zusammenhang stehende Ansprüche Dritter frei.
C. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde (Unternehmer und Verbraucher) ist verpflichtet, die Ware vor vollständiger Bezahlung pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitz- bzw. Geschäftswechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
D. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
E. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden (Unternehmer und Verbraucher) einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
F. Datenschutzbestimmungen
1. Alle personen- und firmenbezogenen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis gem. Artikel 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO zum Zwecke der Vertragsdurchführung speichern. Soweit erforderlich, werden Daten hierbei auch an Dritte (z. B. unsere Zulieferer) übermittelt. Der Kunde wurde für weitergehende Informationen hierzu auf unsere Datenschutzerklärung (u. a. unter https://www.sar.biz/dse.htm) hingewiesen.
2. Wir sind berechtigt, im Rahmen eigener Marketing- und Werbemaßnahmen Namen und Firmenlogo des Kunden (Unternehmer), sowie Bildmaterial der Leistung, sofern dieses öffentlich zugänglich war, in jeglicher Form, zeitlich und räumlich unabhängig als Referenz zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem schriftlich widerspricht.
G. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand das für unseren Hauptsitz zuständige Gericht für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
Stand: Januar 2023